Organisation

Die Duale Hochschule Baden-Württemberg ist die erste Hochschule in Deutschland, die nach dem US-amerikanischen State University Modell organisiert ist. Wie das Vorbild aus den USA verfügt die DHBW sowohl über eine zentrale als auch über eine dezentrale Organisationsstruktur. Das Präsidium der DHBW bildet dabei das gemeinsame organisatorische Dach, unter dem die neun Standorte der Hochschule mit ihren lokalen Organisationsstrukturen vereint sind. Die Organisation auf zentraler und dezentraler Ebene ermöglicht es, Synergieeffekte gemeinsam zu nutzen und die spezifischen Stärken der Standorte zu erhalten.
 

Gremien der DHBW Ravensburg

Örtlicher Hochschulrat

In der Zusammensetzung des Örtlichen Hochschulrats der DHBW Ravensburg spiegelt sich in besonderem Maße der duale Charakter der Dualen Hochschule Baden-Württemberg wider. Dieser bietet den Partnerunternehmen die institutionelle Plattform, sich aktiv in die Konzeption und Gestaltung des dualen Studiums einzubringen.

Die wichtigsten Aufgaben des Örtlichen Hochschulrats

  • Festlegung der standortspezifischen Inhalte der Studien- und Praxispläne sowie der zugehörigen Prüfungsordnungen innerhalb des von den zentralen Organen vorgegebenen Rahmens
  • Vorschlag zur Einrichtung, Änderung oder Aufhebung von Studiengängen am Standort
  • Entscheidung über Fragen des Zulassungswesens (Zulassung von Dualen Partnern und Studierenden)
  • Regelung der Zusammenarbeit zwischen der Studienakademie und den Dualen Partnern (z. B. Prüfung der Eignung von Dualen Partnern, Koordinierung von Studium und Praxisphasen)
  • Wahl der / des Rektor*in, der Prorektor*innen, der Außenstellenleitung und der Studienbereichsleitung (Dekan*innen)


Örtlicher Senat

Der Örtliche Senat entscheidet über Grundsatzfragen des Lehr- und Studienbetriebs im Rahmen der geltenden Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften.

Die wichtigsten Aufgaben des Örtlichen Senats

  • Beschlussfassung über die Studienpläne und den Gleichstellungsplan
  • Mitwirkung bei der Planung der weiteren Entwicklung der Studienakademie
  • Stellungnahme zu Berufungsvorschlägen
  • Vorschlagsrecht zur Einrichtung, Änderung oder Aufhebung von Studiengängen
  • Stellungnahme zum Vorschlag des Vorstandes der DHBW zur Wahl der / des Rektor*in und der Prorektor*innen, ebenso für die Ernennung der Leitung von Außenstellen und der Studienbereichsleitung (Dekan*innen)

Weiterführende Informationen