Expertise aus Ravensburg fließt in den Jahresbericht 2018 des Nationalen Normenkontrollrats ein
Der Nationale Normenkontrollrat hat nun der Bundeskanzlerin seinen Jahresbericht 2018 überreicht. Eingeflossen ist in den Bericht auch die Expertise von Dr. Conny Mayer-Bonde, Studiendekanin des Studienzentrums Tourismus, Hotellerie & Gastronomie an der DHBW Ravensburg. Sie ist Mitglied im Nationalen Normenkontrollrat.
Der Normenkontrollrat (NKR) berät und kontrolliert die Bundesregierung in Fragen des Bürokratieabbaus. Er überprüft bei neuen und bestehenden Regelungen, welchen bürokratischen und finanziellen Aufwand diese für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung bedeuten und wirkt gegebenenfalls darauf hin, Aufwand und Kosten zu reduzieren. Das Gremium ist unabhängiger Berater und zugleich Kontrolleur der Bundesregierung.
Der Jahresbericht 2018 steht unter dem Motto „Deutschland: weniger Bürokratie, mehr Digitalisierung, bessere Gesetze. Einfach machen!“ Neben einer Bilanz der Bürokratie- und Kostenbelastungen neuer Regelungen der vergangenen zwölf Monate zeigt der Bericht Wege auf, wie Rechtsetzungsprozesse effektiver gestaltet und Defizite bei der Digitalisierung behoben werden können.
Bei der Quantifizierung gesetzlicher Folgekosten liege Deutschland weit vorn, so der Bericht. Allerdings ist die Transparenz bei den Folgekosten nicht alles. Bei Verwaltungsmodernisierung und Digitalisierung liegen wir immer noch weit zurück. Bürger und Wirtschaft erwarten aber einfache digitale Verwaltungsangebote, bei denen sie ihre Daten nur einmal angeben müssen (Once-Only-Prinzip). Fragen wie Nutzerfreundlichkeit von Gesetzen, die flächendeckende Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes oder die Frage, ob wir tatsächlich so viele Schriftformerfordernisse brauchen, müssen nicht nur diskutiert, sondern entschieden und umgesetzt werden. Das kann nach Ansicht des NRK nur gelingen, wenn Digitalisierung und Modernisierung der Verwaltung auf allen staatlichen Ebenen zur Chefsache wird. Er fordert einen Digitalpakt von Bund, Ländern und Kommunen.
Leistungssteigerungen seien auch bei der Verbesserung der Gesetzesqualität notwendig. Für die Evaluation von Gesetzen müsse es verbindliche und einheitliche Standards geben. Jede Evaluation muss konkrete Handlungsempfehlungen enthalten, damit die richtigen Schlüsse gezogen werden können. Daneben schlägt der NKR vor, den Gesetzgebungsprozess nach dem Motto „Erst der Inhalt, dann die Paragrafen“ vom Kopf auf die Füße zu stellen.